Antrag / Anfrage / Rede
Anfrage Airport Memmingen
Anfragen zur geplanten Beteiligung der Stadt Kempten an einer Grundstücksgesellschaft am Allgäu Airport in Memmingerberg/ Unterallgäu
Sehr geehrter Oberbürgermeister, lieber Thomas
für die weitere Beratung in unserer Ausschussgemeinschaft bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Beteiligung der Stadt Kempten an einer Grundstücksgesellschaft am Allgäu Airport (AA) in Memmingerberg/Unterallgäu.
Liegt der Stadt ein Bericht über die wirtschaftliche Bedeutung des AA für die Region vor, aus der u.a. hervorgeht, wie sich die Anzahl der Touristen, die aus anderen Regionen via Flugzeug über den AA zu uns kommen, in den letzten fünf Jahren entwickelt hat? Falls ja, bitten wir uns diesen Bericht zuzuleiten. Insbesondere interessieren uns dabei natürlich die Zahlen für die Stadt Kempten.
Gemäß der - nicht repräsentativen- Nachfrage der Kreistagsfraktion OA der Freien Wähler ( Mitteilung: Dr. Philipp Prestel / Dietmannsried) bei Verantwortlichen aus Wirtschaftsunternehmen und der Tourismusbranche im Oberallgäu zur Bedeutung des AA für den jeweiligen Betrieb, waren diese erstaunlich ernüchternd. Liegen der Stadt Stellungnahmen oder andere Aussagen der IHK, der Handwerkskammer und der originären Tourismusverbände vor, aus denen sich die Wettbewerbsrelevanz und Bedeutung für die Kemptener Wirtschaft und den Tourismussektor ableiten lassen? Eine verantwortungsbewußte Entscheidung über die hohe finanzielle Beteiligung der Stadt an der den Flughafen umgebenden Grundstücksgesellschaft (GSG) wird auch davon abhängig zu machen sein.
Der Stadt Kempten dürften aussagefähige Unterlagen über die finanzielle Situation sowie über Potentiale und Risiken der AA GmbH (Jahresabschluss, Wirtschaftlichkeitsgutachten und Wirtschaftsplan 2015 ff.) vorliegen, bzw. über die ARI zugänglich sein. Wir bitten, uns die Einsichtnahme in diese Unterlagen zu ermöglichen bzw. uns diese zur Verfügung zu stellen. Wir halten eine angemessene aktuelle und auch prospektive Beurteilung der AA GmbH für unabdingbar, weil der Wert der relevanten Grundstücke rund um den Flughafen und die Sinnhaftigkeit der kommunalen Beteiligung an der dort geplanten GSG in erheblichem Maß vom Erfolg und der mittel- und langfristigen Stabilisierung der Flughafen-Betriebsgesellschaft abhängen.
Die AA GmbH resp. ihre Gesellschafter werden auch bei der angedachten neuen GSG mit kommunaler Beteiligung „mit im Boot sitzen“. Es muss daher die Frage erlaubt sein, warum die für eine Weiterentwicklung offenbar vorhandenen Potentiale im Flughafenbetrieb und bei der Grundstücksverwertung bisher nicht realisiert wurden? Was soll künftig auf welche Art und Weise, in welchem Zeitraum und mit welchen Chancen nachgeholt, und optimiert werden? Falls hierzu eine qualifizierte SWOT Analyse vorliegt, bitten wir uns diese zur Verfügung zu stellen.
Liegt inzwischen das Wertgutachten des Gutachterausschusses des Lkrs. Unterallgäu für die relevanten Grundstücke vor? Ggf. bitten wir uns diese zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für das PWC Gutachten zum Wert der Grundstücke am AA.
Die Finanzierung von Gewerbeansiedlung oder die Beteiligung an GSG´s zu diesem Zweck in anderen als dem eigenen Kreis gehört bekanntermaßen nicht zu den Kernaufgaben einer kreisfreien Stadt. Liegt eine aufsichtsrechtliche Stellungnahme vor, die eine solche Beteiligung kommunalrechtlich für zulässig erachtet?
Wurden alternativ zum Grundstücksverkauf auch andere Varianten zur finanziellen Stabilisierung des AA in Erwägung gezogen und entsprechende Szenarien durchgerechnet? Falls ja, zu welchem Ergebnis sind diese Überlegungen gekommen und aus welchen Gründen wurden sie nicht weiter favorisiert?
Trifft es zu, dass für das vorgeschlagene Grundstücksgeschäft bei der neu zu gründenden GSG Erwerbsnebenkosten in Höhe von rund. 400.000,- Euro für Grundsteuer, Notar- und Gerichtsgebühren sowie Beratungs- und Gutachter Honorare anfallen werden?
Stimmt es, dass evtl. zu errichtende Gebäude auf den fraglichen Flächen der GSG wegen des nahen Flugbetriebes nur eine beschränkte Höhe aufweisen dürfen? Welche weiteren Wertminderungen ergeben sich aus dem bestehenden Luftrecht? Inwiefern darf trotz bestehenden luftrechtlichen Auflagen das Gelände überplant werden?
Kann dieses Flugrecht gelöscht werden; wie zeitaufwändig und teuer ist das?
Stimmt es, dass der Abriss eines einzigen der zahlreichen Shelter 400.000,- Euro kosten wird?
Es gibt einen Planfeststellungsbeschluss. Wie sehen Sie den Konflikt mit APRON 5? Könnten aufgrund von APRON 5 Rechtsstreitigkeiten entstehen? Welche Qualität werden diese haben und wie bewerten Sie den Erfolg einer Klage zugunsten des Klägers?
Falls der AA irgendwann endgültig scheitern sollte, wären mit der anstehenden Beteiligung an der GSG dann nur die die 28 ha der GSG für die Stadt verwertbar oder auch die 178 ha des Flughafenkernbereiches, an dem wir ja auch beteiligt sind?
Ist es richtig, dass wir vor ca. 10 Jahren als Beteiligte den Grund des AA für etwa 1,50 €/m² erworben haben und nach dem nun ins Auge gefassten Geschäft Teile dieses Grundstückes uns selber zu einem wesentlich höheren Preis abkaufen?
Wofür werden die Gewinne des anstehenden erneuten Kaufs unserer eigenen Grundstücke verwendet und wer haftet für deren korrekte Verwendung?
Gibt es eine aktuell gültige, verbindliche amtlicher Erschließung des von der GSG geplanten Gewerbegebietes, nachdem der AA die bestehende Erschließungsstraße 2005 überbaut hat?
Wer könnte eine neue Erschließungsstraße bauen? Welche Trägerform wird diese Straße haben (d.h. wer zahlt: Landkreis, Kommunalverband, Gemeinde?)?Sind Tendenzen erkennbar, dass benötigte Grundstücke gekauft werden können?
Stimmt es, dass die Gemeinde Ungerhausen als direkte Flughafen Nachbargemeinde Gewerbeflächen für 30 Euro/ m² (also billiger als die fraglichen Grundstücke der GSG) veräußert? Was berechtigt zur Hoffnung, dass zukünftige Investoren trotzdem lieber das Gelände der GSG kaufen als das von Ungerhausen?
Stimmt es, dass durch die Versiegelung zusätzlicher Flächen infolge Häuser- oder Straßenbau auf den fraglichen Flächen der GSG zusätzliche Kosten der Oberflächen-Entwässerung (OE) entstehen werden? Bekannt ist, dass der AA im April diesen Jahres eine Genehmigung für die OE erhalten hat. Die Kosten der Entwässerung belaufen sich nach Planung des AA (Preisstand 2009 !!!) auf 7,5 Mio. Euro, ermittelt durch die Büro Inguitis und Franke Consult. Pro m² sind das also Kosten von 5 Euro. Wer trägt die Kosten für die bei Gewerbebau anfallenden Entwässerungskosten, Verkäufer oder Käufer?
Stimmt es, dass die Gemeinde Ungerhausen gerichtlich gegen weitere Flächenversiegelung im Gebiet der GSG vorgehen will, da sie eine Überflutungsgefahr durch den Vorfluter Schmittenbach befürchtet? Wie bewerten unsere Fachleute den drohenden Rechtsstreit?
Stimmt es, dass bei Baumaßnahmen auf dem AA, > 1000m², vor der Erteilung eines Baugenehmigungsbescheides ein Altlastengutachten bei den zuständigen Stellen des Kreises und des Wasserwirtschaftsamtes vorzulegen ist?
Welchen Sanierungsplan hat die GSG bzgl. der Altlasten-Verdachtsflächen auf ihrem Gebiet? Bekannt ist, dass sich PFT (polyfluorierte Tenside/ Löschschäume) im Boden befinden, die biologisch nicht abbaubar sind, sich aber andererseits hochmobil im Grundwasser ausbreiten. So weisen die Brunnen der Gemeinde Ungerhausen steigende PFT-Werte auf, wiewohl sie noch innerhalb des Grenzwertes liegen. Einzelne Proben auf dem AA erbrachten jedoch Werte, die 20 mal so hoch wie der Schwellenwert (Vorsorgewert) liegen.
Wer kommt für die Kosten dieser Altlastenbeseitigung auf? Ich vermute mal (in Analogie zu unserem geplanten Erwerb der Artillerie Kaserne) der jetzige Besitzer, sonst ist ein Spottpreis von 1,50 €/m² am Kreuzungspunkt zweier Autobahnen nicht erklärbar.
Darüber hinaus sind vermutlich viele Blindgänger auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts bisher unentdeckt. Der Flughafen wurde im WK II oftmals bombardiert. Wer haftet, wer zahlt für die notwendige Kampfmittelräumung auf dem Gelände der GSG?