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Antrag / Anfrage / Rede

Bürgerversammlung Kempten-West am 20.06.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Netzer,

 

mit großem Interesse und Aufmerksamkeit habe ich die Einlassungen während der Bürgerversammlung in der JUFA am vergangenen Donnerstag verfolgt. Was mich aber besonders nachdenklich gestimmt hat, sind die Einwände / Beschwerden der Anlieger in der Stadtbadstraße:

1. Nach wie vor werden an Wochenenden LKWs abgestellt,

2. Lärmbelästigung durch Besucher der JUFA sind gang und gäbe, trotz erheblichen Schriftverkehrs mit der Geschäftsleitung JUFA und der Stadtverwaltung,

3. Nichtbeachtung der Tempo 30 Zone. Der Fahrzeugverkehr wird bislang durch die eingerichteten Fahrbahnverengungen nicht wesentlich gebremst, da sich diese Verengungen nach wie vor nur auf einer Fahrbahnseite befinden.

 

Zu 1

Bezüglich des Abstellens von LKWs hatte ich mich bereits mit Schreiben vom 02.03.2010 an Sie gewendet. Mit Schreiben vom 23.03.2010 teilten Sie mit, dass Kontrollen durch die Polizei durchgeführt worden seien und die Fahrzeughalter bzw. Fahrer der jeweiligen LKWs daraufhin gewiesen wurden, dass regelmäßiges Parken an Wochenenden in diesem Bereich nicht zulässig ist. Ferner teilten Sie mit, dass sie davon ausgehen, dass dieses Problem damit der Vergangenheit angehört bzw. wenn es sich herausstellen sollte, dass an Wochenenden weiterhin Verstöße stattfinden die Verwaltung auf einen Hinweis dankbar wäre. Ich gehe davon aus, dass wenn die noch zu erstellenden Parkstände in der Stadtbadstraße eingerichtet sind LKWs dort nicht mehr abgestellt werden können. Nachdem dieses Problem jetzt erneut angesprochen worden ist, sollte nunmehr eine nachhaltige Lösung für den Zeitraum bis zur Erstellung dieser Parkbuchten gefunden werden, da in der Vergangenheit scheinbar nach März 2010 keine diesbezügliche Kontrollen mehr stattgefunden haben.

 

Zu 2

Seit Eröffnung der JUFA leiden die Anwohner unter unterschiedlichsten Lärmbelästigungen. Einzelheiten siehe Lärmprotokoll und Intervention vom 25.09.2011 bei der Geschäftsführung JUFA (als Anlage beigefügt).

Sämtliche Anträge und Bitten an die Stadtverwaltung seitens verschiedener Anwohner auf den Betreiber einzuwirken, sind bislang ohne Erfolg geblieben. So wurden seit der Eröffnung JUFA unzählige Schreiben und E-Mails an die JUFA - Geschäftsführung und auch an die Stadtverwaltung (z.B. Schreiben an Bürgerservice Bau, Frau Kayser vom 26.04.2012 oder 26.05.2012) - ohne Erfolg - gerichtet. Bei den Anwohnern ist der Eindruck entstanden, dass die Stadtverwaltung kein großes Interesse an der Lösung dieses Problems habe bzw. sich nicht durchsetzen kann.

 

Die aktuelle Parkproblematik durch PKW und Busse widerspricht auch eindeutig der Regelung 5.3 des Bebauungsplanes. Gerade um Verkehrslärm durch an-/abfahrende Gäste zu vermeiden, wurde die JUFA verpflichtet, 31 Stellplätze vorzuhalten und im Übrigen weitere immissionsschutzrechtliche Auflagen einzuhalten. In der Praxis allerdings sind diese Regelungen wirkungslos; da sich kaum jemand daran hält. Im Einzelnen wurden folgende Auflagen auch zum Immissionsschutz verbindlich festgelegt.

1. Die Einhaltung der Festsetzungen zum Immissionsschutz bzw. der Vorgaben aus

dem Durchführungsvertrag ist sicherzustellen. (z.B. Schallschutzfenster in nach

Norden orientierten Aufenthaltsräumen mit höheren Innenpegeln, zeitliche Einschränkungen).

2. Die immissionsschutzrechtlich relevanten Auswirkungen des Jugend- und Familiengäste-hauses sind im Schallschutzgutachten des Ing.-Bürostecum vom 21.12.2009 umfassend beschrieben.

3. Der Lieferverkehr (Ver- und Entsorgung) des Jugendgästehauses ist auf den Tageszeitraum (06 - 22 Uhr) zu beschränken.

4. Die Nutzung der Freiflächen (Sport, Spiel) ist nur im Tageszeitraum (06 -22 Uhr) zulässig. Auf eine künstliche Beleuchtung der Flächen ist deshalb zu verzichten.

5. Alle nordseitigen Eingänge des Jugendgästehauses sind nach 22 Uhr zu schließen. Für den Nachtzugang der Gäste ist der Eingang an der Südseite des Verbindungsbaus zum Nebengebäude offen zu halten. Die Benutzung dieses Einganges ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (Einweisung der Gäste, Hinweisschilder etc.),

6. Die Höhe der Schallschutzwand beiderseits der Einfahrt in den Parkplatz darf 2,8 m bezogen auf Oberkante der Einfahrtsstraße nicht unterschreiten. Die Wand muss im Osten an das Nebengebäude und im Westen an die Tennishalle fugendicht angebunden werden.

7. Die elektroakustische Beschallung im Freien (Musik, Lautsprecheransagen) ist nicht gestattet.

8. Auf ortsfeste Sportanlagen im Freien ist zu verzichten (z. B. feste Fußballtore, Basketballkörbe).

9. Veranstaltungen oder Ereignisse, die mit mehr als einer Busanfahrt pro Nachtstunde oder intensiverer bzw. längerer Nutzung der Freiflächen verbunden sind, sind auf max. 10 Tage im Jahr zu beschränken.

10. Bei der nächtlichen Busanfahrt auf den Parkplatz des Jugendgästehauses muss das Fahrzeug auf dem östlichen Stellplatz im Schutz des Nebengebäudes oder im südlichen Bereich des Pkw-Parkplatzes abgestellt werden.

11. Sofern wider Erwarten nächtliche Busanfahrten am Gästehaus in größerem Umfang (zwei Bewegungen und mehr) an mehr als 10 Tagen im Jahr stattfinden, ist die Parkierung der Busse im Bereich des CamboMare-Parkplatzes sicherzustellen. Der Zugang der Gäste muss in diesem Fall über den südlich der Tennisanlage geschaffenen Verbindungsweg zwischen CamboMare-Parkplatz und dem Gelände des Jugendgästehauses erfolgen.

12. Sämtliche Fenster und Außentüren von Räumen mit ggf. höheren Innenpegeln, wie Arbeitsräume, Technikräume, Versammlungsräume, Gruppenräume, Sport- oder

Spielräume etc. sind nach 20 Uhr geschlossen gehalten werden.

13. Die Schalleistungspegel der auf das nördlich angrenzende Wohngebiet einwirkenden Freiqueilen (Heizungs-, und Lüftungs- oder Kühlanlagen) dürfen tagsüber 80 dB(A) und nachts 65 dB(A) nicht überschreiten.

14. Zur Vermeidung von erhöhten Störpegeln (z. B. beim Rollen von Koffern) sind die

Gehwege vom Pkw-Parkplatz bzw. vom Bus-Parkplatz zu den Eingängen des Hauses mit einem ebenen Belag auszuführen (Asphalt oder ebenes Pflaster).

 

Mit Schreiben vom 26.05.2012 hat die Stadtverwaltung die JUFA aufgefordert diese Bestimmungen einzuhalten und entsprechende Hinweisschilder für die Gäste anzubringen und bis Freitag, den 01.06.2012, 12:00 Uhr Vollzug an die Stadtverwaltung zu melden.

Ich bitte um Auskunft ob dies geschehen ist und wenn ja ob das auch überwacht wird, denn nach Aussagen der Anwohner scheint dieses nicht der Fall zu sein.

Unabhängig davon, beantrage ich, dass die Stadtverwaltung den Betreiber der JUFA auffordert sich an die Auflagen des Bebauungsplanes zu halten und durchzusetzen.

 

Zu 3

Die Tempo-30-Zone bedarf dringend einer Optimierung. Siehe hierzu auch mein Schreiben vom 01.11.2011 aber auch Artikel Kreisbote vom 18.04.2012 „Ohne Wechselwirkungen“. Sie hatten mir mit Schreiben vom 21.11.2011 mitgeteilt, dass die östlich der Alfred – Weitnauer –Straße vorgesehene Verengung erst nach Errichten der für dieses Baugebiet vorgesehenen Parkstände gebaut werden und ein Vorziehen dieser Maßnahme aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Dies ist nachvollziehbar. Nachdem aber jetzt bereits 1 ¾ Jahre vorbei sind, sollte das Umsetzen der geplanten Maßnahme nicht mehr allzu lange hinausgezögert werden. Ich bitte um Auskunft wann diese Gegebenheiten gegeben sind. Ebenso rege ich Geschwindigkeitsmessungen –insbesondere zu „Stoßzeiten“ an.

 

Ich bitte ferner um Auskunft ob es richtig Ist, dass die Anwohner die Stellplatze gegenüber der JUFA im Rahmen der Erschließungskosten finanziert haben und laut Bebauungsplan für diese verpflichtend waren, weil bei der Bebauungsdichte eine Parkierung innerhalb der schmalen Ringstraßen nicht zulässig ist? Wenn dem so wäre, dann hätten die Anwohner wohl alleinigen Anspruch auf die Nutzung dieser Stellplätze. Durch die Belegung dieser „Anwohnerparkplätze“ durch JUFA-Gäste finden die Anwohner oftmals keinen Parkplatz mehr. Auf diesen Parkplätzen entsteht regelmäßig Lärmbelästigung durch An-/Abreiseverkehr, lautes und mehrfaches Türen schlagen durch Gäste JUFA.

Hinsichtlich der Forderung von Anwohnern den Aybühlweg ab Leutkircher Straße bis zur Stadtbadstraße als Tempo 30 Zone einzurichten – kürzlich auch von der SPD Fraktion beantragt – erlaube ich mir auf den Antrag von Dr. Spitzer und mir vom 07.01.2010 zu verweisen in welchem wir genau das gefordert haben. (siehe auch AZ und KB vom 13.01.2010). In Ihrem Antwortschreiben vom 08.02.2010 führen Sie u.a. aus, dass es sich um eine innerörtliche Hauptsammelstraße handelt und somit auch in Absprache mit der Polizei keine Ausweisung als Tempo 30 Zone in Betracht gezogen wird. Ferner habe dies der Verkehrsausschuss vor einigen Jahren bereits einstimmig abgelehnt. Auf Ihre Entscheidung bzw. die des Verkehrsausschusses bin ich gespannt.

Nach den Einlassungen in besagter Bürgerversammlung habe ich den Eindruck gewonnen, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht.

 

Ich beantrage ferner:

-die Ausweisung der öffentlichen Parkplätze nördlich JUFA entweder als Anwohner-Parkplätze auszuweisen oder mit Verbotschild für JUFA-Gäste zu versehen.

-das Verbot von Be-/Entladetätigkeiten auf offener Straße durch Zulieferer und die Verpflichtung ausschließlich die Lieferanteneinfahrt zu benutzen.

-das Verbot der Busankünfte und -abfahrten für die JUFA auf offener Straße und die Verpflichtung, dass Busse ausschließlich im Innenhof halten dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Helmut Hitscherich

 

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