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Antrag / Anfrage / Rede

Einlassung XXX Lutz

Sitzung des Stadtrats am 2. August 2012

Sie kennen meine Auffassung zu diesem Projekt. Es ist der falsche Ort. Auch wir werden nicht zustimmen. Nicht die ganze Bevölkerung wartet, dass er endlich kommt. 43,73 % waren dagegen, ich erinnere daran, dass in allen Wahllokalen im Haubenschlossgebiet die Nein Stimmen weit über 50% lagen. Die Beschlusslage für die Ansiedlung XXX Lutz ist klar. Lassen sie mich dennoch einen Blick zurück werfen.

Das BBE Gutachten sah die Masse des Einzugsbereichs für das Möbelkaufhaus im Osten, aber es musste unbedingt in den Süden an den Haslacher Berg. Der Ring wird damit noch mehr belastet. Sie glauben doch nicht, dass potentielle Einkäufer aus dortiger Richtung kommend die Autobahn über die Ausfahrt Waltenhofen nutzen.

Die Staus am Berliner Platz aus bzw. in Richtung Kaufbeuren und Leubas werden zunehmen, da hilft auch keine Nordspange.

 

Jetzt bekommen wir XXX Lutz und Mömax. 2007 war keine Rede von Mömax. Dr. Christa, der damalige Geschäftsführer XXX Lutz sprach im Oktober 2007 „von einem umfassenden Angebot im hochwertigen Marktbereich“. Auch im Verträglichkeitsgutachten der Firma BBE wurden lediglich die Auswirkungen eines Möbelkaufhauses untersucht. Beim Verkehrsgutachten war es nicht anders.

Herr Kollege Oberdörfer über ihre Aussage im Bauausschuss am 30.04 im Zusammenhang mit der Gebäudehöhe: „Wir müssen darauf zurückgehen, was wir den Anliegern versprochen haben, sonst werden wir wortbrüchig“ muss ich schmunzeln. Als die Sozialbau zu Beginn der 70 er Jahre die Häuser am Haslacher Berg baute, war dem Verkaufsprospekt folgendes zu entnehmen: „Das Baugebiet liegt am Südrand von Kempten, an der Nahtstelle von Stadt und freier Natur. Das bringt entscheidende Vorteile für sie:

• Vom Grundstück oder sogar von ihrer Wohnung aus haben sie einen Blick auf das Gebirge, um den sie jeder beneiden wird. Die Lechtaler Alpen, die Allgäuer Alpen, die Gipfel des Bregenzer Waldes – das ganz berühmte Bergpanorama liegt vor ihnen ausgebreitet, frei und unverbaubar.

• Anlässlich des Richtfestes schrieb die AZ am 8.10.1974 u.a. folgendes, Zitat: „Besonders die Lage war ein Argument zur Planung dieser Wohnanlage“ erklärte Sozialbauchef Hans Breidenstein beim Richtfest für 104 Eigentumswohnungen am Haslacher Berg und weiter im besagten Artikel. Außerdem bietet sich dem Bewohner bei günstigem Wetter ein wunderschöner Blick auf die Kulisse der Allgäuer Berge. Und man braucht sich keine Sorge zu machen, dass dieser Blick jemals verbaut wird.

Es wäre besser gewesen sich von Anfang an dieses Versprechens zu erinnern, die Sozialbau ist immerhin eine Tochter der Stadt in deren Aufsichtsrat Stadträtinnen und Stadträte sitzen.

Heute den Bewohnern der beiden Punkthäuser überdachte Parkplätze in einer Gemeinschaftsgarage zum Kauf anzubieten grenzt an Hohn. 1974 wurde beim Bau von 104 Wohnungen großzügig auf den Stellplatznachweis von 98 Stellplätzen verzichtet und die Baugenehmigung erteilt. Zur Erinnerung: am 22.08.1972 hat der Bauausschuss beschlossen, dass der Baubescheid erst erteilt werden kann, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen sind und die Errichtung des Parkhauses bis zur Bezugsfertigkeit der Wohnanlage sichergestellt ist.

Kaum soll XXX Lutz an den Hasslacher Berg, bietet man 2007 den Bewohnern einen überdachten Stellplatz für 15.000 Euro an. Da braucht man sich nicht wundern, dass kein großes Interesse bestand. Was hätte solch ein Platz 1974 gekostet? Warum hat die Verwaltung 1974 auf den Stellplatznachweis verzichtet?

Haben Sie sich meine Kolleginnen und Kollegen die Parksituation dort einmal angeschaut?

 

An der Zugspitzstraße befinden sich 41 öffentliche Parkplätze. Am sog. Wendehammer sind 42 Stellplatze – eigentlich auch öffentliche Parkplätze. Diese wurden der Sozialbau 2002 zur Sondernutzung überlassen und den Bewohnern für 12,50 Euro monatlich vermietet. Von 37 Garagen wurden etliche käuflich erwerben, die übrigen sind angemietet. Dann gibt es da noch drei überdachte Stellplätze durch die Sozialbau vermietet. Wo sind die Stellplätze für die 160 Wohneinheiten für Studenten?

Es geht heute u.a. um die Fassadengestaltung, die Höhe des Baukörpers und die Anzahl der Parkplätze.

Der Sinneswandel zur Lochblechfassade versetzt mich jetzt doch in Erstaunen. Beim Sachstandsbericht im Bauausschuss am 8.12.11 wurden andere Signale ausgesendet. Kollege Kiechle äußerte sich dahingehend, das auch er hinsichtlich der prominenten Lage eine Putzfassade bevorzuge, Kollege Oberdörfer äußerte sich wie folgt: dass eine Verblechung im Grundsatz zu negativ dargestellt werde und wünscht sich eine Versachlichung der Diskussion, es dürfe hier kein falscher Eindruck entstehen. Unabhängig davon wünscht er sich auch eine verputzte Fassade.

Die in der Sitzung am 30.04. nicht anwesenden Kollegen Sperl und Mangold sprachen sich am 8.12.11 ebenfalls gegen eine Lochblechfassade aus. Lediglich Kollege Hagenmaier konnte in der damaligen Sitzung der Lochblechfassade unter Hinweis auf das Parkhaus am Klinikum etwas abgewinnen.

Sie wollen an der markanten Stadteinfahrt im Süden ein städtebaulich passendes Gebäude. Was ist denn aus der am 30.04. beschlossenen Weiterentwicklung der Lochblechfassade geworden? Der Abstand des Lochbleches zur Wand wurde vergrößert weil man damit eine Beleuchtung hinter der Lochblechfassade anbringen kann. Also nur bei Dunkelheit wirkt die Fassade anders. Am Tag ist und bleibt es eine ganz gewöhnliche Lochblechfassade. Mit der Entscheidung für eine Lochblechfassade hätten sie ja dann ihr markantes Gebäude, es wird auf jeden Fall auffallen und bei vielen zu Kopfschütteln führen.

Zur Erinnerung: Da entscheidet der Bauausschuss im Oktober 2008 unter Verweis auf den Bebauungsplan, mit welchem Farbton ein Reihenhaus in der Emil-Marent-Str. nicht bemalt werden darf. Unter der Schlagzeile: Bei gelb sieht der Bauausschuss Rot“ berichtet die AZ am 10.10.2010 ausführlich darüber. Wobei es damals ja gar nicht um die Farbe an für sich ging sondern um die Harmonie.

Wenn Sie diesen Maßstab bei der Fassade XXX Lutz anlegen würden- nämlich Harmonie – dann dürfte es keine Lochfassade wie auch immer gestaltet geben.

Man kann es aber auch so sagen: aus Harmoniegründen passt das gesamte Gebäude dort nicht hin. Aber da Hornbach schon aus dem Rahmen fällt und eine Bausünde ist, kommt es auf wohl auf eine zweite nicht mehr an.

Im Bauausschuss am 30.04. wurde heftig darüber „diskutiert, dass der Eingang und die Parkplätze vor dem Möbelkaufhaus 80 cm tiefer als die Bahnhofstraße liegen sollte, so war es ja im vorhaben bezogenen Bebauungsplan festgelegt. Zitate aus dem Protokoll: „Herr Stadtrat Hagenmaier stellte fest, dass er die Anhebung des Gesamtgebäudes um 80 cm mit der Begründung, dass es absäuft, nicht nachvollziehen könne. Im Gegenteil es sei sogar besser, wenn die Parkierung etwas tiefer läge als die Straße, so dass man mehr das Gebäude sehe und nicht die parkenden Autos.“ Herr Stadtrat Oberdörfer äußerte sich ähnlich.

In der Sitzung des Bauausschusses am 24.07.wurde nun die geplante Erdgeschosshöhe im Eingangsbereich dem Niveau der Bahnhofstraße angeglichen, Richtung Süden liegt das Erdgeschoss etwa 60 Zentimeter über, im Norden circa 50 Zentimeter unter dem Straßenniveau. In der Frage der absoluten Höhenentwicklung der Baukörper wurde eine Reduzierung der Gesamthöhe erreicht. Im alten Bebauungsplan waren die Höhe Oberkante Dach bei 726,5 m üNN und 730,5 m üNN.

Jetzt stellt es sich wie folgt dar: aus ehemals einem 4 geschossigen Baukörper und einem im Umfang kleine zusätzlichem Dachgeschoss wurde jetzt ein etwas niedrigerer drei-geschossiger Hauptbaukörper mit einem zusätzlichem großflächigem Dachgeschoss aber um ca 1 m tiefer als das alte Dachgeschoss.

Wieviel Dachausgänge, Entlüftungsschächte, Lichteinlässe in welchen Ausmaßen gibt es? 30 m² für Solaranlagen und oder Photovoltaikanlagen hat der Bauausschuss genehmigt. Das sei ja nicht viel bei der Gesamtfläche. Wo sollen diese angebracht werden? Auf dem Dachgeschoss oder auf dem drei-geschossigem Baukörper? Wie hoch sind diese aufgeständert? Für denjenigen der unmittelbar dahinter wohnt ist das kein Trost und für diejenigen die in Stockwerken darüber wohnen ist das auch kein besonders schöner Anblick. Nur zur Erinnerung: am 08.12.2011 hat der Bauausschuss Solaranlagen auf den Flachdächern der Neubauten Jakobswiese nicht zugelassen. Es ging dazumals um die Einhaltung einer Höhenbegrenzung für die Bewohner der Kathanhäüser. Wie ist die absolute Höhe bei dieser Anlage? Ist sie höher als die im Ursprungsbebauungsplan festgelegte Höhe Oberkante Dachgeschoss.

640 Parkplätze für eine Verkaufsfläche von nunmehr 28.000 m² werden als ausreichend betrachtet, also 31 weniger als bisher festgelegt und das obwohl jetzt ein Möbelmitnahmemarkt kommt und damit vermutlich das Verkehrsaufkommen zunehmen könnte. Der Bauausschuss hat 30.04. diesem Punkt einstimmig zugestimmt nachdem der Architekt Mairinger Beispiele über die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze verschiedener Möbelkaufhäuser gezeigt hat. Herr Kiechle dass man so locker auf Stellplätze verzichtet ist mir unverständlich. Manches Mal ist es vielleicht angebracht sich selbst schlau zu machen. Da hilft sogar ein Blick ins Internet.

 

Dort gibt es auch andere Zahlen, auch bei XXX Lutz:

• München Theresienhöhe, 28.000 m² Verkaufsfläche, 880 Parkplätze. Hier gilt aber zu berücksichtigen, dass dort eine unmittelbare Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz besteht.

• XXX Lutz Fürstenstein 23.000 m² Verkaufsfläche, 871 Parkplätze.

• XXX L Mann Mobilia in Eschborn 40.000 m² Verkaufsfläche, 2400 Stellplätze,

Aber auch andere Möbelhäuser haben andere Zahlen, z.B.

• Möbelhaus Segmüller in Westerstadt 45.000 m² Verkaufsfläche, über 2000 Stellplätze.

 

Ich verweise auf die bereits jetzt äußerst angespannte Parksituation im Kemptener Süden. Wo werden beispielsweise künftig die täglich 150 parkenden Fahrzeuge an der ehemaligen Tankstelle am Haslacher Berg und die ca 40-50 parkenden Fahrzeuge in der Bahnhofstraße parken?

Sollte es an besonderen Verkaufstagen zu Parksuchverkehr im Franzosenbauergebiet und der näheren Umgebung von XXX Lutz kommen, haben sie mit heftigen Protesten der dortigen Bevölkerung zu rechnen.

XXX Lutz hatte bisher die Möglichkeit zur Möbelmitnahme. Mömax ist im Grunde genommen nur ein Mitnahme-/Abholmarkt. Mit Mömax haben wir nun einen Abholmarkt mit ca. 7.000m² Verkaufsfläche. Damit verbunden ist sicherlich ein höheres Verkehrsaufkommen. Daher die Frage: Ist da das Verkehrsgutachten aus dem Jahre 2006 noch zutreffend?

Auch ist die Frage erlaubt, ob das BBE Handelsgutachten aus dem Jahre 2003 überhaupt noch zutreffend ist? Damals ist man von einem Möbelkaufhaus mit Möbelmitnahme ausgegangen. Diese Grundlage hat sich jetzt doch entschieden geändert.

Ich frage mich wer hier mehr Kröten schlucken muss wir oder XXX Lutz.

 

Wir von UB/ödp stimmen dem Bebauungsplan nicht zu

 

Helmut Hitscherich

 

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