Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Antrag / Anfrage / Rede

Einlassung zu Brauhausgelände

Sitzung des Stadtrats

Wir hatten das Thema ja bereits ausführlich in der Julisitzung behandelt.

Ich bleibe dabei, die jetzige Erschließung über die Kellerstraße führt in eine Sackgasse und ist wie ein Hinterhof. Das ist ein architektonischer Rückschritt. Städtebauliche Qualität wird in diesem Bereich nicht geschaffen. Ich würde sagen das ist Versagen auf ganzer Linie.

Was mich aber genauso umtreibt ist die vorgeschlagene Lösung bezüglich der Stellplätze.

 

Wir müssen die Situation im Zusammenhang mit dem Allgäu Tower sehen. Dort sollen 127 Stellplätze nachgewiesen werden, wovon 40% abgelöst werden dürfen. Wo sind die anderen 60%? Da war doch einmal angedacht diese ggf auf dem Brauhausgelände nachzuweisen oder an anderer Stelle. Wie ist da der Sachstand?

Für die Nutzungen auf dem Brauhausgelände sollen 390 Stellplätze nachgewiesen werden, wobei der Investor ca. 100 Stellplätze zum Preis von je 6.400 Euro ablösen darf. Wenn man bedenkt, dass ein Stellplatz ähnlich dem Parkhaus Klinikum ca. 11.000 Euro gekostet hat, von den Kosten in einer Tiefgarage ganz zu schweigen, dann lacht sich der Investor ins Fäustchen. Er spart jetzt gegenüber einem eigenen Bau ca 450.000 – 500.000 Euro.

Im Übrigen rege ich an die Höhe der Stellplatzablöse zu überdenken. Es kann doch nicht sein, dass bei Neu- oder Umbauten der Bauherr sich günstig aus der Verantwortung stehlen kann und dann die Stadt irgendwann ein Parkhaus baut wo jeder einzelne Stellplatz erheblich mehr kostet als die Stellplatzablöse bringt:

Frau Beltinger in besagter Sitzung im Juli äußerten sie sich dahingehend, dass auf dem Gelände genügend Platz für die nachzuweisenden Stellplätze vorhanden seien und man innerhalb der Verwaltung prüft wie man das umsetzen kann.

§4 Abs. 1 der Stellplatzsatzung besagt:“ Die Stellplatzpflicht kann durch die Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Stadt erfüllt werden (Ablösungsvertrag), wenn der Bauherr die notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstückes nicht herstellen kann.

Man will mir doch jetzt nicht weismachen, dass auf dem Gelände kein Platz für die besagten ca. 100 Stellplätze vorhanden sei. Bei den ersten Planungen für das Gelände war ja Parkraum für 712 Stellplätze eingeplant. So war es auch in dem Entwurf der Sieger des Architektenwettbewerbs 2010.

Die Ablösemöglichkeit für notwendige Stellplätze Fasshalle, Sudhaus und die denkmalgeschütze Villa ist dann gegeben, wenn diese Gebäude erhalten bleiben.

Da Villa und Fasshalle nicht abgerissen werden dürfen ist die Ablösung bei entsprechendem Beschluss Fakt. Warum kommt jetzt die Villa ins Spiel?

In die Fasshalle soll Erlebnisgastronomie. Laut Stellplatzsatzung wäre je 10m² Gastfläche 1 Stellplatz nachzuweisen. Gibt es denn Pläne aus denen die Größe der künftigen Gasträume ggf. Außenbewirtschaftung entnommen werden kann?

Sicherlich ist abends im Parkhaus Coloseum noch Luft, aber es ist nicht viel frei.

 

Königsplatz schließt um 22:30 Uhr lediglich am Samstagabend und nachts ist der Parkplatz zugänglich.

 

Bei dem Projekt Brauhausgelände zeigt sich wie man sich hat verbiegen lassen, welche faulen Kompromisse eingegangen ist und bereit ist heute einzugehen.

Vom damaligen Siegerentwurf des Münchener Architekten Büros Dressler, Mayerhofer sind wir heute meilenweit entfernt. Sie brauchen ja nur den Plan von damals mit dem jetzigen zu vergleichen.

 

Wir von UB/ödp werden nicht zustimmen.

 

Helmut Hitscherich

Zurück