Antrag / Anfrage / Rede
Michael Hofer zur Grundstücksgesellschaft am Allgäu Airport
Die realen Geschäftszahlen des Allgäu Airports entsprechen weiterhin nicht der erhofften Entwicklung, die gefundenen Altlasten werden nicht vom Bund übernommen, die EU prüft, ob benachbarte Flughäfen durch die Hilfe der Staatsregierung geschädigt werden.
Anfrage bzgl. Finanzierung und Haftung beim Allgäu-Airport
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Thomas
wie von uns in der seinerzeitigen Diskussion vorausgesagt, steht die Beteiligung Kemptens an der Grundstücksgesellschaft 2 des AAP auf unsicherem Grund.
Ein neues Urteil des VG Augsburg vom Juli (Anlage) lässt mich die Anfrage bzgl. der Amtshaftung von uns Stadträten in dieser Sache stellen (siehe scan 76 und 79). Desweiteren gibt es eine juristische Einschätzung des Fachanwalts der Gemeinde Westernheim, die eine luftverkehrsrechtliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für nötig erachtet.(Anlage: Aktenvermerk....). Hinzu komm, dass inzwischenklar ist, dass die Altlasten auf dem Flugplatzgelände nicht vom Bund übernommen werden und auch die vorausgehoffte Geschäftsentwicklung in keinster Weise eingetroffen ist (siehe ebd. scan 76/79). Wenn jetzt die EU-Wettbewerbskommission der Erhöhung des staatlichen Förderanteils auf fast 75% auch nicht zustimmen sollte (siehe Anlage AZ v. 5.11.2016), was dann?
Ich bitte um die Beantwortung der im scan 76/79 gestellten Fragen.
Herzliche Grüße, Dein Michael Hofer