Antrag / Anfrage / Rede
Senkung der Grenzwerte im Mobilfunk
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Netzer
Die Umweltministerien Baden-Württemberg und Brandenburg haben zur Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrates am Donnerstag 18.04.2013, Anträge die die Absenkung der Grenzwerte bei Funkanlagen im Hochfrequenzbereich, also zum Beispiel bei Mobilfunkanlagen, zum Ziel haben, gestellt.
Franz Untersteller, Umweltminister Baden-Württemberg: "Niedrigere Strahlen-Grenzwerte sind ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge", und weiter: "Mit diesem Antrag positionieren wir uns in der Debatte um die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) und stellen uns auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher." Im Sinne einer besseren Vorsorge für die Menschen, sollen Belastungen durch Funkanlagen möglichst minimiert werden. Dabei habe er insbesondere sensible Bereiche im Blick: „Ich will vor allem im Umfeld von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen oder in der Nähe von Krankenhäusern sowie in Wohnungen zum Schutz vor Gesundheitsgefahren möglichst wenig Strahlung!“ Ein Festhalten an den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP), wie es das Bundesumweltministerium vorhat, sei dafür deutlich zu wenig. Diese Argumentationslinie erinnert fatal daran, dass der immer noch gültige Mobilfunkpakt Bayern als Selbstverpflichtung der Industrie zu keinem Zeitpunkt eingehalten wurde.
Die derzeit geltenden Grenzwerte, so der Umweltminister, sollen um den Faktor 10 gesenkt werden. Vorbild dafür sei die Schweiz, die bereits 1999 niedrigere Grenzwerte zum Schutz ihrer Bevölkerung eingeführt habe: „Auch in der Schweiz wird flächendeckend mobil telefoniert. Wenn niedrigere Grenzwerte den Funkbetrieb nicht beeinträchtigen, gibt es keinen Grund, dagegen zu sein.“ Anmerkung: Grenzwert in der Schweiz: 100 mW/m² in Deutschland 10.000 mW/m²; aber auch: Blutwertveränderungen, also biologische Wirkungen bereits bei 200 µW/m2.
Das gelte umso mehr, als Baden-Württemberg auf aufwändige Nachrüstungen bestehender Anlagen zunächst verzichte und eine Übergangsfrist von sechs Jahren vorschlage. Lediglich für Neuanlagen gelte der niedrigere Grenzwert sofort mit Inkrafttreten der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung.
Er erhoffe sich davon ein Signal für die künftige Entwicklung des Mobilfunks, erläuterte Untersteller. Zum einen werde dann bei der Errichtung von Anlagen sorgfältiger auf einen Standort geachtet, der weniger Belastungspotenzial habe, zum anderen könne ein schärferer Grenzwert auch die Entwicklung emissionsarmer Funktechniken beschleunigen.
Im Sinne einer besseren Vorsorge für die Menschen, sollen Belastungen durch Funkanlagen möglichst minimiert werden. Die Landesregierungen anerkennen damit die Notwendigkeit einer Vorsorgepolitik. "Die elektrischen und magnetischen Felder müssen minimiert werden. Dafür brauchen wir eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte", fordert Brandenburgs Umweltministerin Tack. Dieser Aspekt der Vorsorge zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sei stärker als bisher zu berücksichtigen.
Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie über den Städtetag, über Landtagsabgeordnete und/oder persönlich die bayrische Staatsregierung aufzufordern, den Anträgen Baden-Württembergs und Brandenburgs nachzufolgen und sich für eine beträchtliche Senkung der Grenzwerte im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge und der besonders betroffenen elektrosensiblen Bevölkerung (ca. 10%) einzusetzen. Bayern rühmt sich grundsätzlich an der Spitze des Fortschritts zu stehen. Warum auch nicht in diesem Bereich?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Hitscherich